Jugendschutz

Prävention vor sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Am 01. Januar 2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Eines der zentralen Themen ist die „Prävention vor sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen“. Bereits Mitte 2011 haben sich die Verantwortlichen der SpVgg Thalkirchen intensiv mit diesem Thema beschäftigt, um vereinsübergreifend einen Verhaltenskodex für alle Trainer, Übungsleiter und Verantwortliche zu entwickeln. Ebenso wie der Förderverein Tischtennisjugend SpVgg Thalkirchen e.V., der diese Inhalte als festen und wichtigen Bestandteil seiner Arbeit sieht.

Grundlage

Die Berichte über sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen lassen immer wieder aufhorchen und die Bereiche, in denen Missbrauch stattfindet, sind vielfältig. Schätzungen zur Folge ist jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 5. bis 10. Junge von sexuellem Missbrauch betroffen. Man geht davon aus, dass 90% der Misshandlungen im sozialen Umfeld passieren, d.h. durch Personen, die in direktem Kontakt mit dem Kind stehen (Eltern, Lehrer, Trainer, Verwandte, etc.).
Potenzielle Täter suchen sich Tätigkeitsfelder, wo ein leichter Einstieg möglich ist. Da auch Vereine stets Bedarf an Unterstützung haben, erscheint hier das Potenzial für den Tätereinstieg vorhanden zu sein. Dem wollen wir mit dieser Maßnahme bestmöglich und im Sinne aller Beteiligten vorbeugen.

Entwicklung mit professioneller Unterstützung

In Zusammenarbeit mit der vereinsinternen, qualifizierten Ansprechpartnerin, der zuständigen „Berufsgruppe Ost“ und der „Münchner Sportjugend“ wurden Informations-, bzw. Diskussionsveranstaltungen für alle Trainer, Übungsleiter und Ehrenamtliche des Vereins durchgeführt und entsprechende Vorlagen entwickelt.
Die Vorlagen sind: (Downloads als pdf-Dateien, à ca.100kb)

Verhaltenskodex

Selbstverpflichtung zur Prävention sexueller Gewalt

Informationsblatt für Eltern

Informationsblatt für Kinder und Jugendliche

Ziele der Maßnahme

Die vorangestellten Dokumente deklarieren den Umgang zwischen Vereinsvertretern und Schutzbefohlenen mit dem Ziel, unsere Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und die Vereinsvertreter vor Missverständnissen und falschem Verdacht zu schützen. Diese Maßnahme soll ein deutliches Warnsignal für alle potenzielle Täter/-innen darstellen und allen Eltern und Kinder das Gefühl geben, dass sich der Förderverein um den größtmöglichen Schutz der überlassenen Kinder und Jugendlichen bemüht.